Wer in Luxemburg für Haushaltshilfe bezahlt, bekommt vom Fiskus einen Teil zurück. Der Pauschalfreibetrag für Haushaltskosten (abattement forfaitaire pour frais de domesticité) erlaubt einen Abzug von bis zu 5.400 € pro Jahr (450 € pro Monat) vom steuerpflichtigen Einkommen.

Was zählt

  • Eine Reinigungskraft oder Haushaltshilfe, die Sie direkt beschäftigen und bei der CCSS anmelden
  • Hilfs- und Pflegekosten bei Pflegebedürftigkeit
  • Kinderbetreuungskosten

Die Kosten müssen belegt sein — angemeldete Beschäftigung oder ordentliche Rechnungen. Schwarzarbeit zählt nicht: ein Grund mehr, über ein registriertes Unternehmen zu buchen.

Wie viel bringt das?

Der Freibetrag senkt das steuerpflichtige Einkommen; die echte Ersparnis hängt vom Grenzsteuersatz ab. Bei 40 % sind volle 5.400 € rund 2.160 € pro Jahr wert.

6.000 € in Sicht

Am 6. Januar 2026 stellte die Regierung ihr Familienpaket („Mateneen") vor, das eine Erhöhung von 5.400 € auf 6.000 € vorschlägt. Wichtig: Es ist ein Vorschlag — das Parlament muss noch zustimmen, die Umsetzung ist über zwei Jahre geplant. Wir aktualisieren diesen Leitfaden, sobald es Gesetz ist.

So beantragen Sie ihn

Tragen Sie die Kosten in der Steuererklärung unter „Abattements" — frais de domesticité ein. CCSS-Nachweise oder Rechnungen aufbewahren. Details auf impotsdirects.public.lu.

Angemeldete Hilfe finden

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