Hier ist etwas, das Ihre Einstellung zum Thema Reinigungskraft ändern könnte: Die luxemburgische Regierung möchte Ihnen bei der Bezahlung helfen. Über das CESU-System können Sie bis zu 50% Ihrer Ausgaben als Steuergutschrift zurückbekommen.
So Funktioniert Es
Was Sie Zurückbekommen
- Steuergutschrift: 50% der förderfähigen Ausgaben
- Maximaler Jahresbetrag: 5.400€ pro Haushalt
Was Qualifiziert
- Regelmäßige Hausreinigung
- Bügeln
- Fensterreinigung
- Gartenpflege
- Kinderbetreuung zu Hause
Einrichtung über Unternehmen
- CESU-kompatibles Unternehmen wählen
- Rechnungen "services à domicile" anfordern
- Per Überweisung zahlen (nie bar)
- Alle Rechnungen aufbewahren
- In Steuererklärung angeben